In vielen Auslandskrankenversicherungen ist expliziet die Druckausgleichskammer nach einem Taucherunfall leistungsfrei gestellt. Das bedeutet, das Sie bei einer eventuellen Druckausgleichskammer-Behandlung auf den Kosten sitzen bleiben. Dort greift eine spezielle Taucherversicherung, die auch diese Behandlungen übernimmt.