HundehaftpflichtversicherungDie zerissene Diensthose des Postboten, die ungewollte Schwangerschaft der reinrassigen Pudeldame "Tessy von Hohenfelde" oder aber der Radfahrer, der stürzt weil Ihr kleiner Liebling wieder fangen spielt, alles das ist durch die Hundehaftpflichtversicherung abgesichert. Eine Hundhaftpflichtversicherung ist z. B. in Nordrhein-Westfalen für manche Hunde Pflicht. § 11 Abs. 2 LHundG schreibt hier eine Haftpflichtversicherung für die Halter großer Hunde ausdrücklich vor. Zu Fragen des Hundrechts und des LHundG siehe auch "Forum Verwaltungsrecht", Kategorie Hundrecht von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid. |
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