Reisegepäckversicherung
Ist eine Gepäckversicherung überflüssig? Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Häufiger als Sie denken werden Urlauber bestohlen, oder haben sich mit Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung zu beschäftigen. Wer leistet eigentlich Ersatz? Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten in Betracht: die Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder die Reisegepäck-Versicherung. Was viele nicht wissen, für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung der Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von Reisegepäck ist jedoch bis zum einem Höchstbetrag von ca. 1200 € beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Die Hausratversicherung deckt Raub und Einbruchdiebstahl ab. Die Entschädigungssummen sind begrenzt. Meist werden bis maximal zehn Prozent der Versicherungssumme unter Berücksichtigung von Höchstentschädigungsgrenzen angeboten. Ferner ist zu überprüfen ob weltweiter Versicherungsschutz besteht. Wer im Urlaub in Sachen Reisegepäck auf Nummer Sicher gehen will, sollte daher seinen Versicherungsstatus überprüfen. Beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung informieren Sie sich genau über die Einschränkung des Versicherungsschutzes: Ausschlüsse Viele Dinge die uns wichtig sind wie Schmucksachen, Video, Film und Fotoapparate einschließlich des jeweiligen Zubehörs fallen oft nicht unter den Versicherungsschutz. Der Beitrag für eine Gepäckversicherung ist nicht gerade gering. Sie könnten im Schadenfall enttäuscht werden. Überdenken Sie vor Abschluss einer Reisegepäck-versicherung die Angelegenheit. Wir empfehlen die Versicherungsbedingungen genau zu lesen, um sicher zu sein die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Sprechen Sie ggf. auch noch einmal mit Ihrer Hausratversicherung und vergleichen Sie das Angebot. Sie sehen es gibt einiges zu bedenken. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Entscheidung.
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