TaucherversicherungIn vielen Auslandskrankenversicherungen ist explizit die Druckausgleichskammer nach einem Taucherunfall leistungsfrei gestellt. Das bedeutet, das Sie bei einer eventuellen Druckausgleichskammer-Behandlung auf den Kosten sitzen bleiben. Dort greift eine spezielle Taucherversicherung, die auch diese Behandlungen übernimmt. |
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